Allgemeine Geschäftsbedingungen Luga-Solar

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Montageleistungen, Installationen, Inbetriebnahmen und sonstige Leistungen der Luga-Solar gegenüber ihren Kunden.

Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Luga-Solar ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote von Luga-Solar sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt erst zustande durch:

  • die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von Luga-Solar,
  • die beiderseitige Unterzeichnung des Angebots oder Vertragsdokuments oder
  • den Beginn der Leistungserbringung durch Luga-Solar.

Technische Angaben, Zeichnungen, Berechnungen, Ertragsprognosen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie Abbildungen dienen der Veranschaulichung. Geringfügige technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und den Vertragszweck nicht beeinträchtigen.

Ertragsprognosen beruhen auf Berechnungen und Erfahrungswerten. Eine bestimmte Stromproduktion oder Wirtschaftlichkeit wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung und den ergänzenden Vertragsunterlagen.

Nicht ausdrücklich angebotene Leistungen sind nicht geschuldet. Dies gilt insbesondere für:

  • statische Berechnungen,
  • Dachsanierungen,
  • Gerüstgestellungen durch Dritte,
  • Erdarbeiten,
  • Maurer-, Zimmerer- oder Dachdeckerarbeiten,
  • behördliche Genehmigungen,
  • Leistungen des Netzbetreibers.

Liefertermine und Ausführungsfristen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Vorlieferanten sowie der Verfügbarkeit der vorgesehenen Komponenten.

4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten vorliegen.

Insbesondere hat der Kunde sicherzustellen:

  • die ausreichende Tragfähigkeit der Dachkonstruktion,
  • den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Hausinstallation,
  • einen normgerechten Potentialausgleich,
  • freien Zugang zu Dach-, Technik- und Zählerschrankbereichen,
  • die Verfügbarkeit einer Internetverbindung, soweit diese für Monitoring- oder Speicherfunktionen erforderlich ist.

Der Kunde informiert Luga-Solar vor Vertragsabschluss über bekannte Schäden, Undichtigkeiten, statische Besonderheiten oder Schadstoffbelastungen des Gebäudes.

Befinden sich Asbest oder andere Gefahrstoffe auf dem Gebäude, ist der Kunde verpflichtet, dies vor Vertragsabschluss mitzuteilen.

5 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise.

Abschlagszahlungen können entsprechend dem Baufortschritt oder den gelieferten Materialien vereinbart werden.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

Luga-Solar ist berechtigt, bei begründeten Zweifeln an der Leistungsfähigkeit des Kunden angemessene Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen.

6 Liefer- und Leistungsfristen

Vereinbarte Termine gelten vorbehaltlich unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Luga-Solar liegen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Lieferengpässe von Herstellern,
  • behördliche Maßnahmen,
  • Streiks,
  • Naturereignisse,
  • Netzanschlussverzögerungen durch Netzbetreiber.

Verzögert sich die Leistung aufgrund solcher Umstände, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Luga-Solar wird den Kunden über wesentliche Verzögerungen unverzüglich informieren.

7 Abnahme

Nach Fertigstellung wird die Anlage dem Kunden zur Abnahme bereitgestellt.

Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt.

Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

Nimmt der Kunde die Anlage in Gebrauch, gilt dies als Abnahme, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

8 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Luga-Solar.

Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung zu schützen.

Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Kunde Luga-Solar unverzüglich zu informieren.

9 Gesetzliche Mängelrechte

Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Im Falle eines Mangels hat Luga-Solar zunächst das Recht zur Nacherfüllung.

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie verweigert, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz zu.

Normale Abnutzung, altersbedingte Veränderungen sowie Schäden durch unsachgemäße Nutzung fallen nicht unter die Gewährleistung.

10 Herstellergarantien

Für Solarmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher und sonstige Komponenten können Herstellergarantien bestehen.

Herstellergarantien bestehen unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.

Umfang und Dauer der Garantien richten sich ausschließlich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.

11 Haftung

Luga-Solar haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • soweit eine Garantie übernommen wurde.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

12 Netzanschluss und Behörden

Die Anmeldung der Anlage beim zuständigen Netzbetreiber erfolgt im vertraglich vereinbarten Umfang.

Verzögerungen, die durch Netzbetreiber, Behörden oder Energieversorger verursacht werden, liegen außerhalb des Einflussbereichs von Luga-Solar.

Der Kunde bleibt Betreiber der Anlage und ist für die Einhaltung seiner gesetzlichen Betreiberpflichten verantwortlich.

13 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Luga-Solar.

14 Referenzen

Die Verwendung von Fotos, Videos oder Objektangaben zu Werbezwecken erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung des Kunden.

Die Erteilung oder Verweigerung der Einwilligung hat keinen Einfluss auf den Vertragsabschluss.

15 Verbraucher-Widerrufsrecht

Soweit gesetzlich vorgeschrieben, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular.

Stand: Juni 2026